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07.05.2020, 12:00 Uhr

NRW-Stufenplan: Kulturangebote in Zeiten des Coronavirus

Stufe 1 (aktueller Ist-Zustand)

Folgende Angebote sind unter Einhaltung von Hygiene- und Zutrittsregelungen wieder möglich:

  • Museen, Kunstausstellungen und Galerien dürfen öffnen, wenn geeignete Maßnahmen zur Hygiene und Steuerung des Zutritts gewährleistet sind.
  • Schlösser, Burgen und Gedenkstätten können unter den gleichen Voraussetzungen wieder besucht werden.
  • Einzelunterricht in Musikschulen ist erlaubt, jedoch gelten erweiterte Abstandsregelungen insbesondere bei Fächern mit intensiver Atmung (z. B. Gesang, Blasinstrumente).
  • Probenbetrieb in Kultureinrichtungen ist unter Auflagen möglich; für Chöre und Orchester gelten gesonderte Probenformate und erweiterte Abstände.
Stufe 2 (geplantes Zieldatum: 11. Mai 2020)

Weitere Lockerungen im Bereich Kultur:

  • Kleinere Konzerte und öffentliche Aufführungen dürfen stattfinden.
  • In geschlossenen Räumen nur mit strengen Vorgaben zu Abständen, Maskenpflicht etc. und einem mit der örtlichen Behörde abgestimmten Hygienekonzept.
  • Musikschulen dürfen Kleingruppenformate (z. B. Ensembles mit maximal sechs Teilnehmenden) unter Einhaltung der erweiterten Abstandsregeln wieder anbieten.
  • Probenbetrieb in Kultureinrichtungen bleibt weiterhin unter Schutzauflagen erlaubt, insbesondere mit erweiterten Abständen bei Chören und Orchestern.
Stufe 3 (geplantes Zieldatum: 30. Mai 2020)

Weitere Öffnungsschritte für größere Kulturinstitutionen. Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos können wieder öffnen, sofern:

  • der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Besuchern eingehalten wird,
  • beim Einlass und Verlassen ein funktionierendes Zugangskonzept umgesetzt wird,
  • zwischen haushaltsfremden Besuchern mindestens zwei Sitzplätze frei bleiben,
  • ein verstärkter Einsatz von Ordnern erfolgt, um Ansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern,
  • besonderer Schutz für Personen auf und hinter der Bühne gewährleistet ist.

Musikschulen dürfen größere Ensembles zulassen und außerschulische Kooperationsprojekte nach den Vorgaben des Schulministeriums wieder aufnehmen. Der Probenbetrieb bleibt unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen zulässig.

Hinweis

Die vollständige Umsetzung von Stufe 3 - insbesondere für große Theater, Opern und Konzerthäuser - wird realistisch erst ab dem 1. September 2020 zum Beginn der neuen Spielzeit erwartet.

Stufe 4 (Ausblick: vollständige Öffnung)
  • Keine wesentlichen Einschränkungen mehr.
  • Reduzierte Abstands-, Zugangs- und Hygieneregelungen treten an die Stelle der bisherigen Auflagen.
Quelle: MAGS.nrw

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