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16.04.2020, 12:00 Uhr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Wichtige Mitteilung der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der Länder

Die Beschlüsse vom 12., 16. und 22. März 2020 sowie die begleitenden Beschlüsse der ChefBK / CdS und die Entscheidung des Corona-Kabinetts bleiben in Kraft. Diese Maßnahmen werden bis zum 3. Mai 2020 verlängert, es sei denn, es werden abweichende Regelungen getroffen (siehe Anlage 1 für eine Übersicht der fortbestehenden Maßnahmen).

Großveranstaltungen bleiben aufgrund ihrer Bedeutung für die Infektionsdynamik mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.

Weitere Schritte: Die Maßnahmen werden bis zum 3. Mai 2020 fortgeführt. Vor dem 4. Mai 2020 werden die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten die Lage erneut bewerten und gegebenenfalls weitere Entscheidungen treffen.

Hinweis: Bitte beachten Sie weiterhin die ausstehenden Erlassregelungen Ihrer zuständigen Landesregierung.

Zur vollständigen Pressemitteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 15. April 2020 (siehe Quellenangabe).

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