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In der Zusammenarbeit mit Veranstaltern nutzt ProTicket zwei verschiedene Handelsmodelle: den Vermittlungsverkauf und die Dienstleistungskommission. Welches Modell angewendet wird, hängt maßgeblich von der Umsatzbesteuerung Ihrer Veranstaltung ab. Während bei kulturellen Veranstaltungen mit ermäßigtem Umsatzsteuersatz von 7 % ProTicket als Dienstleistungskommissionär agiert, kommt bei Veranstaltungen mit regulärem Umsatzsteuersatz von 19 % oder bei steuerbefreiten Veranstaltungen in der Regel das Vermittlungsmodell zum Einsatz. Die rechtliche Grundlage bildet hierbei das Handelsgesetzbuch in Verbindung mit dem Umsatzsteuergesetz. Für Sie als Veranstalter hat die Wahl des Modells direkte Auswirkungen auf den Auszahlungsbetrag und die Ausweisung von Provision und Gebühren.

Transparenz durch klare Abrechnung

Beim Kommissionsmodell verkauft ProTicket im eigenen Namen auf Ihre Rechnung, die Abrechnung basiert auf dem von Ihnen definierten Nettoerlös. Die Vorverkaufsprovision wird auf diesen Veranstaltererlös aufgeschlagen und ergibt gemeinsam mit der Systemgebühr den Brutto-Endpreis. Im Vermittlungsmodell hingegen verkauft ProTicket in Ihrem Namen auf Ihre Rechnung. In diesem Fall wird die Provision direkt vom Bruttoticketpreis abgezogen. Daraus ergibt sich eine abweichende Verteilung der Kostenbestandteile. In beiden Modellen sind alle Bestandteile im ProTicket-System transparent nachvollziehbar hinterlegt. Die Auswahl des Modells erfolgt automatisch anhand Ihrer Steuerbescheide und der Angaben zur Veranstaltung.

Steuerliche Voraussetzungen

Für die Anwendung des Kommissionsmodells mit 0 % oder 7 % Umsatzsteuer müssen bestimmte Nachweise vorgelegt werden. Hierzu zählen unter anderem eine gültige Bescheinigung nach § 4 Nr. 20a UStG für das auftretende Ensemble oder ein Grundlagenbescheid der zuständigen Landesbehörde in Verbindung mit einem aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamts. Auch Veranstalter, die unter die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 UStG fallen, können unter bestimmten Voraussetzungen Preistabellen mit 0 % USt. nutzen – vorausgesetzt, Ihnen liegt eine entsprechende schriftliche Bestätigung des zuständigen Finanzamts vor. Liegen diese Nachweise nicht vor, wird die Abrechnung standardmäßig mit Umsatzsteuer durchgeführt, um eine ordnungsgemäße Weiterleitung an das Finanzamt sicherzustellen.

Entscheidungshilfe durch Vergleich

Ein tabellarischer Vergleich oder eine einfache Gegenüberstellung der beiden Modelle hilft bei der Einordnung. Wer beispielsweise einen Eintrittspreis von 20 € ansetzt, erhält im Vermittlungsmodell nach Abzug von 10 % Vorverkaufsprovision und Systemgebühr (1,10 €) einen Nettoerlös von 16,90 €. Im Kommissionsmodell hingegen wird der Erlös mit 20 € angesetzt und die Provision aufgeschlagen, was den Kartenpreis auf 23,10 € erhöht. Für das Publikum ändert sich der Endpreis nur marginal, der Veranstalter hingegen kann über das Modell mitentscheiden, wie die Verteilung der Preisbestandteile gestaltet ist. Wichtig ist, dass diese Preisbestandteile transparent dargestellt werden – auf Tickets, Belegen und Abrechnungen gleichermaßen. So bleibt die Preisbildung nachvollziehbar und rechtssicher.

Fehler vermeiden – Sicherheit gewinnen

Gerade bei steuerlich sensiblen Vorgängen ist es wichtig, Fehler zu vermeiden. Häufig wird etwa angenommen, dass eine Steuerbefreiung des Künstlers automatisch auf den Veranstalter übertragbar sei – was nicht zutrifft. Auch bei Kleinunternehmerregelungen kommt es immer wieder zu Missverständnissen über die korrekte Anwendung. ProTicket unterstützt Sie mit Erfahrungswerten, kann jedoch keine steuerliche Beratung ersetzen. Veranstalter tragen selbst die Verantwortung für die rechtssichere Einordnung ihrer Veranstaltung. Eine enge Abstimmung mit Ihrem Steuerberater wird daher empfohlen – insbesondere vor Saisonbeginn oder beim Wechsel des Steuerstatus.

Preisbestandteile selbst berechnen – mit dem ProTicket Handelsmodellrechner

Kalkulieren Sie Ihre Ticketpreise selbst – mit dem interaktiven Handelsmodellrechner von ProTicket. Geben Sie Ihre eigenen Werte ein und sehen Sie live, wie sich Bruttoendpreis, Veranstaltererlös, Systemgebühr, Vorverkaufsprovision und Umsatzsteuer zusammensetzen. Wählen Sie das passende Handelsmodell und verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Preisstruktur – transparent, praxisnah und individuell.

Preisrechner: Handelsmodell auswählen

Neben der Frage des Handelsmodells ist auch die Preisgestaltung selbst ein entscheidender Hebel zur Umsatzmaximierung. Die korrekte Anlage der Preistabellen – mit oder ohne Mehrwertsteuer – ist die Grundlage für eine wirtschaftlich sinnvolle Ticketvergabe. Gleichzeitig ermöglichen es die ProTicket-Werkzeuge wie VGen 3.0, Ermäßigungen, Staffelungen und Preiskategorien flexibel zu verwalten und rechtssicher auszugeben. Mit klaren Rahmenbedingungen, präziser Abrechnung und durchdachten Funktionen bietet das ProTicket-System damit ein starkes Fundament für Ihre Preisbildung.

Bei allen Fragen zum ProTicket-System
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Geschäftskunden-Hotline: 0231 - 5 891 892