ProTicket steht seit jeher für faire und transparente Preisgestaltung. Damit Veranstalter zusätzlich profitieren können, bieten wir ein gestaffeltes Rabattsystem auf die Systemgebühr an, das sich an der tatsächlichen Nutzung orientiert. Entscheidend sind dabei drei Faktoren: die Anzahl der verkauften Tickets, die Anzahl der über das System abgewickelten Veranstaltungen sowie die Zahl der bespielten Spielstätten innerhalb eines Abrechnungsjahres. Diese drei Komponenten lassen sich zu einem individuellen Gesamt-Rabatt kombinieren, der am Ende der Abrechnungsperiode in Form einer Gutschrift gutgeschrieben wird.
Drei Rabattarten mit System
Veranstalter können durch ihr Engagement im ProTicket-System gezielt Rabatte erzielen. Schon bei mehr als 10.000 verkauften Tickets innerhalb eines Abrechnungsjahres erhalten Sie 10 % Rabatt auf die Systemgebühr. Gleiches gilt für Veranstalter mit mehr als 12 durchgeführten Veranstaltungen pro Jahr. Zusätzlich berücksichtigt ProTicket die Zahl der Spielstätten, in denen ein Veranstalter aktiv ist: Wer in 6 bis 10 verschiedenen Spielstätten Veranstaltungen durchführt, profitiert von einem Spielstättenfaktor von 0,85, der auf den zuvor addierten Summenrabatt angewendet wird. Je höher die Anzahl der Spielorte, desto größer das Engagement – und desto stärker fällt der kombinierte Rabatt aus. Diese Kombination aus Breite, Tiefe und Vielfalt im Vertrieb führt zu einer besonders fairen und leistungsgerechten Rückvergütung am Ende der Saison.
Beispielhafte Rabattberechnung
Ein Veranstalter richtet innerhalb eines Abrechnungsjahres 16 Veranstaltungen mit insgesamt 11.421 verkauften Tickets aus und nutzt dabei acht verschiedene Spielstätten. Daraus ergibt sich folgender Rechenweg:
(10 % Rabatt für Ticketmenge + 10 % Rabatt für Veranstaltungsanzahl) × Spielstättenfaktor 0,85 = 17 % Gesamtrabatt.
Dieser Rabatt wird nach Abschluss des Abrechnungsjahres gutgeschrieben, das jeweils vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres läuft. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im Vertrag definierten Rahmenbedingungen und orientiert sich an den tatsächlich realisierten Umsätzen.
Voraussetzungen für die Rabattgewährung
Um in den Genuss der Rabatte zu kommen, muss eine exklusive Zusammenarbeit mit ProTicket gewährleistet sein. Das bedeutet, dass für die jeweiligen Veranstaltungen keine weiteren Vertriebssysteme parallel genutzt werden dürfen. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass auf sämtlichen Werbematerialien – Plakaten, Flyern, Webseiten und Programmheften – der Hinweis auf die ProTicket-Vertriebswege in angemessener Größe erfolgt.
Die konkreten Rabattstufen und Rückvergütungen werden vorab vertraglich festgelegt. Ohne entsprechende Abschluss-Rahmenvereinbarung mit ProTicket können die Rabatte nicht gewährt werden. Transparenz und Verbindlichkeit stehen bei der Rabattregelung im Mittelpunkt.
Günstigere Konditionen als bei ProTicket finden Sie nirgends sonst.