Mehr Reichweite. Volle Säle. Null technischer Aufwand.
Geben Sie unverkauften Plätzen eine zweite Chance: Übertragen Sie ein Teil-Kontingent zu ProTicket – ganz ohne IT-Schnittstelle!
- Maximale Reichweite: Nutzen Sie das überregionale ProTicket-Netzwerk aus Online-Shop und Vorverkaufsstellen.
- Risikofrei & Unkompliziert: Belegbasierte Einrichtung innerhalb kürzester Zeit.
- Faire Partnerschaft: Abrechnung im Dienstleistungskommissions-Modell.
Das Problem und Unsere Lösung
Ihre Säle sind gut gefüllt – aber da geht noch mehr?
Jeder leere Sitzplatz am Veranstaltungsabend ist eine verpasste Chance. Doch der Aufwand, ein zweites Ticketsystem über teure, komplizierte API-Schnittstellen anzubinden, schreckt ab.
Hier kommt ProTicket ins Spiel!
Wir machen es Ihnen einfach. Sie behalten Ihr bestehendes Hauptsystem für den Primärvertrieb. Ein Teil der Plätze – Ihr Teil-Kontingent – übergeben Sie einfach an uns. Wir kurbeln den Zusatzverkauf über unsere Kanäle an, während Sie sich entspannt zurücklehnen können.
Das ProTicket-Erfolgsmodell
Das Dienstleistungskommissions-Modell: Clever kalkuliert, spiegelbildlich geschützt
Unser Vertriebsmodell ist maßgeschneidert für Ihren wirtschaftlichen Erfolg und bietet Ihnen maximale Transparenz:
- Gekoppeltes Einkaufsmodell: Wir kaufen das Ticket erst in der Sekunde bei Ihnen ein, in der unser Endkunde den Kauf abschließt. Sie gehen kein Risiko ein.
- Ihr Wunschpreis bleibt Ihnen sicher: Sie definieren Ihren festen Einkaufspreis. Unser System schlägt die Vertriebs- und Systemgebühren einfach obendrauf. Die Summe bildet den Endkundenpreis.
- Direkte Auszahlung: Nach erfolgreicher Veranstaltung erhalten Sie exakt Ihren vereinbarten Einkaufspreis pro verkauftem Ticket – ohne versteckte Abzüge.
In 3 Schritten startklar (Die "No-API"-Garantie)
Kinderleichte Einrichtung – Ganz ohne IT-Abteilung!
Vergessen Sie Programmieraufwand oder Systemkonflikte. Die Übergabe Ihres Kontingents an ProTicket funktioniert komplett belegbasiert:
| 1. Blockieren | 2. Belege senden | 3. Verkauf starten |
| Sie sperren die Plätze in Ihrem System. | Sie senden uns Saalplan, Lieferschein & Preise. |
Wir pflegen alles ein. Ihre Tickets sind online! |
- Plätze sperren: Sie wählen freie, zusammenhängende Sitzplatzreihen in Ihrem System aus und sperren diese für den dortigen Verkauf.
- Unterlagen einreichen: Sie senden uns einfach Ihren Saalplan mit Preisgruppen, einen Lieferschein der Plätze sowie Ihre Preistabelle.
- Vertrieb genießen: Unser Team pflegt die Daten manuell und fehlerfrei ein. Sofort sind Ihre Plätze im ProTicket-Onlineshop und in allen angeschlossenen Vorverkaufsstellen buchbar!
Volle Kontrolle und Sicherheit
Flexibilität bis kurz vor dem Event
- Das ProTicket Release-Date: Keine Angst vor Ladenhütern! Tickets, die wir bis zu einem vereinbarten Fristzeitpunkt (z. B. wenige Tage vor dem Event) nicht verkaufen, geben wir automatisch an Sie zurück. Sie schalten sie einfach wieder in Ihrem System frei – absolut kostenfrei.
- Wöchentliche Reports: Sie wissen immer genau, wo Sie stehen. Wir versorgen Sie regelmäßig mit transparenten Verkaufsberichten.
- Sichere Einlasskontrolle: Unsere Barcodes und Nummernkreise lassen sich spielend leicht in Ihre bestehende Einlasskontrolle integrieren.
Häufige Fragen von Veranstaltern
FAQ - Kurz & Direkt
Nichts. Für nicht verkaufte und fristgerecht zurückgegebene Tickets entstehen Ihnen keinerlei Gebühren.
Als Veranstalter bleiben Sie der rechtliche Partner des Kunden. Sie erstatten den Endkunden den vollen Bruttopreis. ProTicket liefert Ihnen hierfür im Handumdrehen eine übersichtliche, datenschutzkonforme Käuferliste.
Maximal unkompliziert. Wir rechnen nach der Veranstaltung im bequemen Gutschriftenverfahren inklusive Umsatzsteuer mit Ihnen ab – Sie müssen uns keine Rechnung schreiben.
Der gesamte Ablauf basiert auf einem verbindlichen, belegbasierten Datenaustausch. Sie senden uns vor dem Verkaufsstart drei Dokumente per E-Mail oder Post: einen kompletten Saalplan mit farblicher Preisgruppeneinteilung, einen formellen Lieferschein mit den genauen Block-, Reihen- und Sitzplatznummern und die ausgefüllte Preistabelle. Anhand dieser Belege pflegen wir die Plätze manuell in unser System ein.
Nein, nicht löschen, aber zwingend für den Verkauf sperren. Sie müssen sicherstellen, dass diese Sitzplätze für die Dauer der Überlassung in Ihrem externen System blockiert sind, damit es zu keinen Doppelbuchungen (Derselbe Platz wird zeitgleich bei Ihnen und bei uns verkauft) kommt.
Der Saalplan (Anlage 2) muss grafisch oder tabellarisch absolut eindeutig sein. Jede Preisgruppe muss (z. B. durch Farbcodierung) klar erkennbar sein, und alle Blöcke, Reihen und Sitzplätze müssen exakt nummeriert sein. Auch Sonderplätze wie Rollstuhlfahrer- oder Sperrsitze müssen vorab eingezeichnet sein.
Nein. Es handelt sich um eine Dienstleistungskommission mit einem gekoppelten Einkaufsmodell. Das bedeutet: Wir übernehmen die Plätze zunächst nur zum Vertrieb. Erst in der Sekunde, in der ein Endkunde bei uns im System ein Ticket verbindlich bucht und bezahlt, kauft ProTicket dieses Ticket spiegelbildlich zu dem mit Ihnen vereinbarten Einkaufspreis an.
Der Brutto-Endkundenpreis wird progressiv berechnet. Wir nehmen Ihren kalkulierten Einkaufspreis (den Abrechnungspreis) und schlagen darauf die vertraglich vereinbarte Vorverkaufsprovision sowie die Systemgebühr auf. Die Summe daraus ist der finale Kartenbruttopreis für den Käufer.
ProTicket schließt die Kaufverträge mit den Endkunden zwar im eigenen Namen ab, dies geschieht jedoch rechtlich für Ihre Rechnung. Da Sie der eigentliche Durchführer der Veranstaltung sind, bleiben Sie steuerlich und rechtlich der alleinige Leistende gegenüber dem Endkunden.
Sobald wir die Belege eingepflegt haben, schalten wir die Plätze für all unsere Vertriebswege frei. Dazu gehören unser großer Online-Ticketshop sowie das gesamte angeschlossene Netzwerk unserer Vorverkaufsstellen.
Sie erhalten von uns regelmäßige Verkaufsreports. Standardmäßig stellen wir Ihnen diese einmal wöchentlich zur Verfügung. Wenn Sie zwischendurch ein Update benötigen, genügt eine kurze Anfrage in Textform (z. B. per E-Mail).
Sie sind verpflichtet, die von uns gedruckten oder elektronisch generierten Tickets am Einlass vollumfänglich zu akzeptieren. Damit Ihr Einlasssystem die Karten scannen kann, übermitteln wir Ihnen vorab die genutzten Nummernkreise oder Barcodes, die Sie rechtzeitig in Ihre lokale Einlasskontrolle einpflegen müssen.
Diese gehen über das sogenannte "Release-Date" an Sie zurück. Sofern nicht anders vereinbart, gilt eine Frist von [X] Tagen vor Veranstaltungsbeginn. Nach Ablauf dieser Frist sperren wir die restlichen Plätze in unserem System und Sie können sie in Ihrem eigenen System wieder für den Eigenverkauf freischalten.
Nein. Für nicht verkaufte und rechtzeitig zurückgegebene Tickets entstehen wechselseitig keinerlei Vergütungsansprüche oder Gebührenpflichten. Sie tragen also kein finanzielles Risiko für die unverkauften Einheiten.
Die Abrechnung und Auszahlung erfolgen innerhalb von [X] Bankarbeitstagen nach dem tatsächlichen Stattfinden der jeweiligen Veranstaltung. Sie erhalten eine detaillierte, prüffähige Abrechnung pro Preisgruppe und den vollen Einkaufspreis aller verkauften Tickets ohne weitere Abzüge direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Sie müssen uns in diesem Fall unverzüglich schriftlich oder in Textform (E-Mail) über die Absage oder Verlegung informieren. Da der Ankauf unsererseits an den Endkundenkauf gekoppelt ist, entfällt bei einem Ausfall rückwirkend die Basis für den Ticketeinkauf.
Gemäß § 7 des Vertrages liegt die vollständige Verantwortung für die Rückabwicklung beim Veranstalter. Sie müssen den Endkunden den vollen Kartenbruttopreis (Einkaufspreis zuzüglich aller Kommissions- und Systemaufschläge von ProTicket) zurückerstatten. ProTicket übermittelt Ihnen hierzu eine detaillierte Liste aller Ticketkäufer und deren Zahlbeträge, damit Sie die Erstattung direkt vornehmen können.
Ja. Da wir die Vertriebs- und Vermittlungsleistung bis zum Zeitpunkt der Absage vollständig und ordnungsgemäß erbracht haben, bleibt unser Anspruch auf die Vorverkaufsprovision und die Systemgebühr bestehen. Zudem stellen wir Ihnen gemäß Anlage 3 eine Bearbeitungspauschale für den systemseitigen Stornierungsaufwand und die Datenaufbereitung in Rechnung.
Es wird dringend empfohlen, geschlossene Platzblöcke (z. B. ganze Reihen oder klar abgegrenzte Blockbereiche) zu übergeben. Das erleichtert nicht nur die manuelle Eingabe und Fehlervermeidung bei der belegbasierten Übernahme, sondern verbessert auch die Verkaufschancen drastisch, da Endkunden im Onlineshop bevorzugt nebeneinanderliegende Plätze buchen. Gestreute Einzelplätze („Restplätze“) sind erfahrungsgemäß deutlich schwerer zu vermitteln.
Eine Erhöhung ist jederzeit möglich. Hierzu reichen Sie uns einfach einen neuen Lieferschein sowie den ergänzten Saalplan für die zusätzlichen Plätze ein. Eine Reduzierung (also ein vorzeitiger Rückzug von Plätzen) ist im laufenden Betrieb jedoch nur für Plätze zulässig, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht an Endkunden verkauft wurden. Hierzu muss eine schriftliche Freigabeerklärung angefordert werden, um Buchungsüberschneidungen absolut auszuschließen.
Grundsätzlich sind Ticketkäufe für termingebundene Veranstaltungen vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgeschlossen. Sollten wir aus Kulanz oder aufgrund berechtigter Reklamationen ein Ticket vor der Veranstaltung stornieren, wird dieser Platz sofort wieder im ProTicketSystem für den Verkauf freigegeben. Da der Ankauf durch uns an den Endkundenkauf gekoppelt ist, verfällt in diesem Fall auch der temporäre Ankauf beim Veranstalter. Die Abrechnung am Ende erfasst nur die final verkauften Tickets.
Ja, die Tickets werden auf den offiziellen Ticket-Rohlingen von ProTicket gedruckt bzw. erhalten unser spezifisches Ticket-Design als Online-Ticket (Print@Home/Mobile Ticket). Der Aufdruck enthält jedoch alle relevanten Eventdaten sowie Ihren Veranstalter-Namen. Um Verwirrung am Einlass zu vermeiden, sollte Ihr Einlasspersonal vorab darauf geschult werden, dass zwei verschiedene Ticket-Designs (Ihr System und das ProTicket-System) im Umlauf sind und beide gültig sind.
Sofern Sie Plätze aus dem überlassenen Kontingent für Ehren- oder Pressekarten nutzen möchten, sollten Sie diese Plätze entweder vorab nicht an uns übergeben oder sie rechtzeitig vor dem Verkaufsstart über das vertragliche Release-Date zurückfordern. Werden Tickets direkt über unser System als Null-Euro-Tickets (Freikarten) ausgestellt, fällt zwar keine prozentuale Vorverkaufsprovision an, die vertraglich vereinbarte Systemgebühr wird jedoch für den technischen Buchungsaufwand dennoch in Rechnung gestellt.
Nein, eine Rechnungsstellung Ihrerseits ist nicht erforderlich. ProTicket erstellt nach der Veranstaltung eine sogenannte Gutschriftsabrechnung (Abrechnung im Gutschriftenverfahren). Da Sie der steuerliche Leistungsempfänger des Ticketkäufers sind, weisen wir in der Abrechnung die eingenommenen Einkaufspreise inklusive der für Sie geltenden Umsatzsteuer transparent aus. Sie deklarieren diese Beträge dann im Rahmen Ihrer regulären Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Ja, das ist möglich. Da wir die Preistabelle (Anlage 1) separat und belegbasiert vereinbaren, können Sie exklusiv für das ProTicket-Kontingent spezifische Ermäßigungsstufen festlegen. Wichtig ist nur, dass für jede Ermäßigung der exakte Einkaufspreis (Ihr Abrechnungspreis) und der kalkulierte Endkundenpreis im Dokument definiert sind, damit unser System die Tarife korrekt abbilden kann.
Nein, ProTicket hat kein Recht, den Vertrieb einseitig vorzeitig einzustellen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Kündigungsgrund vor. Wir sind vertraglich verpflichtet, das Kontingent bestmöglich bis zum vereinbarten Release-Date anzubieten. Sollte der Vorverkauf schleppend verlaufen, empfiehlt sich jedoch ein frühzeitiges Abstimmungsgespräch, um gegebenenfalls Marketingmaßnahmen zu intensivieren oder Teile des Kontingents vorab an Sie zurückzugeben.
Nein, ausdrücklich nicht. Die Übermittlung der Kundendaten im Falle einer Absage oder Verlegung erfolgt gemäß DSGVO streng zweckgebunden und dient ausschließlich der gesetzlichen Rückabwicklung und Ticketerstattung durch Sie. Eine Speicherung für Marketingzwecke, NewsletterAnmeldungen oder die Weitergabe an Dritte ist ohne eine separate, explizite Einwilligung (Opt-In) des Kunden über das ProTicket-System rechtswidrig.
Bereit für den Vertriebs-Turbo?
Machen Sie Schluss mit ungenutzten Potenzialen. Werden Sie ProTicket-Partner und füllen Sie Ihre Säle bis auf den letzten Platz.