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In der Zusammenarbeit mit Veranstaltern nutzt ProTicket zwei verschiedene Handelsmodelle: den Vermittlungsverkauf und die Dienstleistungskommission. Welches Modell angewendet wird, hängt maßgeblich von der Umsatzbesteuerung Ihrer Veranstaltung ab. Während bei kulturellen Veranstaltungen mit ermäßigtem Umsatzsteuersatz von 7 % ProTicket als Dienstleistungskommissionär agiert, kommt bei Veranstaltungen mit regulärem Umsatzsteuersatz von 19 % oder bei steuerbefreiten Veranstaltungen in der Regel das Vermittlungsmodell zum Einsatz. Die rechtliche Grundlage bildet hierbei das Handelsgesetzbuch in Verbindung mit dem Umsatzsteuergesetz. Für Sie als Veranstalter hat die Wahl des Modells direkte Auswirkungen auf den Auszahlungsbetrag und die Ausweisung von Provision und Gebühren.

Transparenz durch klare Abrechnung

Beim Kommissionsmodell verkauft ProTicket im eigenen Namen, jedoch auf Ihre Rechnung. Die Vorverkaufsprovision wird auf Basis des maßgeblichen Verkaufspreises berechnet und im Rahmen der Abrechnung berücksichtigt. Sie wird bei dieser Berechnungsweise nicht zusätzlich auf den Verkaufspreis aufgeschlagen.

Im Vermittlungsmodell hingegen verkauft ProTicket in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung. In diesem Fall wird die Provision entsprechend der vereinbarten Preis- und Abrechnungsstruktur berücksichtigt. In beiden Modellen sind alle Bestandteile im ProTicket-System transparent nachvollziehbar hinterlegt. Die Auswahl des Modells erfolgt automatisch anhand Ihrer Steuerbescheide und der Angaben zur Veranstaltung.

Steuerliche Voraussetzungen

Für die Anwendung des Kommissionsmodells mit 0 % oder 7 % Umsatzsteuer müssen bestimmte Nachweise vorgelegt werden. Hierzu zählen unter anderem eine gültige Bescheinigung nach § 4 Nr. 20a UStG für das auftretende Ensemble oder ein Grundlagenbescheid der zuständigen Landesbehörde in Verbindung mit einem aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamts. Auch Veranstalter, die unter die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 UStG fallen, können unter bestimmten Voraussetzungen Preistabellen mit 0 % USt. nutzen – vorausgesetzt, Ihnen liegt eine entsprechende schriftliche Bestätigung des zuständigen Finanzamts vor. Liegen diese Nachweise nicht vor, wird die Abrechnung standardmäßig mit Umsatzsteuer durchgeführt, um eine ordnungsgemäße Weiterleitung an das Finanzamt sicherzustellen.

Entscheidungshilfe durch Vergleich

Ein tabellarischer Vergleich oder eine einfache Gegenüberstellung der beiden Modelle hilft bei der Einordnung.

Wer beispielsweise einen Verkaufspreis von 20 € ansetzt, erhält im Vermittlungsmodell nach Abzug von 10 % Vorverkaufsprovision und einer Systemgebühr von 0,99 € einen Nettoerlös von 16,90 €, sofern diese Preisstruktur für die betreffende Veranstaltung vereinbart ist.

Im Kommissionsmodell wird die Vorverkaufsprovision hingegen auf Basis des maßgeblichen Verkaufspreises berechnet. Bei einem Verkaufspreis von 20 € und einer Vorverkaufsprovision von 10 % beträgt die Provision 2 €. Der verbleibende Betrag beträgt damit 18 € vor Berücksichtigung weiterer abzurechnender Positionen.

Die Vorverkaufsprovision wird bei dieser Berechnungsweise nicht zusätzlich auf den Verkaufspreis aufgeschlagen. Weitere Gebühren, insbesondere eine gegebenenfalls anfallende Systemgebühr, werden entsprechend der für die Veranstaltung vereinbarten Preisstruktur berücksichtigt.

Wichtig ist, dass diese Preisbestandteile transparent dargestellt werden – auf Tickets, Belegen und Abrechnungen gleichermaßen. So bleibt die Preisbildung nachvollziehbar.

Fehler vermeiden – Sicherheit gewinnen

Gerade bei steuerlich sensiblen Vorgängen ist es wichtig, Fehler zu vermeiden. Häufig wird etwa angenommen, dass eine Steuerbefreiung des Künstlers automatisch auf den Veranstalter übertragbar sei – was nicht zutrifft. Auch bei Kleinunternehmerregelungen kommt es immer wieder zu Missverständnissen über die korrekte Anwendung. ProTicket unterstützt Sie mit Erfahrungswerten, kann jedoch keine steuerliche Beratung ersetzen. Veranstalter tragen selbst die Verantwortung für die steuerrechtliche Einordnung ihrer Veranstaltung. Eine enge Abstimmung mit Ihrem Steuerberater wird daher empfohlen – insbesondere vor Saisonbeginn oder beim Wechsel des Steuerstatus.

Neben der Frage des Handelsmodells ist auch die Preisgestaltung selbst ein entscheidender Hebel zur Umsatzmaximierung. Die korrekte Anlage der Preistabellen – mit oder ohne Mehrwertsteuer – ist die Grundlage für eine wirtschaftlich sinnvolle Ticketvergabe. Gleichzeitig ermöglichen es die ProTicket-Werkzeuge wie VGen 3.0, Ermäßigungen, Staffelungen und Preiskategorien flexibel zu verwalten und korrekt auszugeben. Mit klaren Rahmenbedingungen, präziser Abrechnung und durchdachten Funktionen bietet das ProTicket-System damit ein starkes Fundament für Ihre Preisbildung.

Bei allen Fragen zum ProTicket-System
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Geschäftskunden-Hotline: 0231 - 5 891 892